Was ist die Neue Grundsicherung?
Die Neue Grundsicherung (Grundsicherungsgeld) ist eine staatliche Leistung, die seit dem 1. Juli 2026 das bisherige Bürgergeld ersetzt. Sie sichert den Lebensunterhalt von Menschen, die ihren Bedarf nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können — unabhängig davon, ob sie arbeiten oder nicht.
Viele Menschen glauben, dass Grundsicherung nur für Arbeitslose ist. Das stimmt nicht. Wenn du arbeitest, aber dein Einkommen nicht zum Leben reicht, hast du ebenfalls Anspruch auf ergänzende Leistungen vom Jobcenter.
So funktioniert es: Das Jobcenter berechnet deinen „Bedarf" (Regelbedarfe + Miete + Heizung). Wenn dein Einkommen darunter liegt, zahlt der Staat die Differenz. So einfach.
Kann ich Grundsicherung bekommen, obwohl ich arbeite?
Ja. Die Grundsicherung ist vollständig mit Erwerbstätigkeit vereinbar — egal ob angestellt oder selbstständig. Seit der Reform vom Juli 2026 gibt es sogar Freibeträge, die sicherstellen, dass sich Arbeit immer lohnt.
Die Freibeträge bei Erwerbstätigkeit
Wenn du arbeitest und Grundsicherung beziehst, darfst du einen Teil deines Einkommens behalten:
- Die ersten 100 €/Monat bleiben komplett anrechnungsfrei (Grundfreibetrag)
- Von 100 € bis 520 € bleiben 20% anrechnungsfrei
- Von 520 € bis 1.000 € bleiben 30% anrechnungsfrei
- Von 1.000 € bis 1.200 € (ohne Kinder) bzw. 1.500 € (mit Kindern) bleiben 10% frei
Beispiel: Du verdienst 1.200 €/Monat brutto (ca. 980 € netto). Dein Freibetrag beträgt 348 €. Das Jobcenter rechnet nur 632 € als Einkommen an. Du behältst dein volles Gehalt PLUS die Grundsicherung auf den Differenzbetrag.
Regelbedarfe der Grundsicherung 2026
Der Regelbedarf deckt den täglichen Lebensbedarf (Essen, Kleidung, Strom, Telefon, etc.). Zusätzlich werden Miete und Heizkosten separat übernommen.
| Personengruppe | Regelbedarf/Monat |
|---|---|
| Alleinstehende / Alleinerziehende | 563 € |
| Partner (je Person) | 506 € |
| Erwachsene (18-24) bei Eltern | 451 € |
| Jugendliche (14-17 Jahre) | 471 € |
| Kinder (6-13 Jahre) | 390 € |
| Kinder (0-5 Jahre) | 357 € |
Hinzu kommen die tatsächlichen Kosten für Miete und Heizung, sofern sie als „angemessen" gelten. Außerdem werden Kranken- und Pflegeversicherung vollständig vom Jobcenter übernommen.
Mehrbedarf: Zusätzliche Leistungen
In bestimmten Situationen hast du Anspruch auf einen Mehrbedarf — einen prozentualen Zuschlag auf den Regelbedarf:
- Alleinerziehend mit Kind unter 7: +36% (= 202,68 €)
- Alleinerziehend mit Kind über 7: +12% (= 67,56 €)
- Schwangerschaft (ab 13. Woche): +17% (= 95,71 €)
- Behinderung (Merkzeichen G/aG): +17% (= 95,71 €)
- Kostenaufwändige Ernährung: individuell (ärztliches Attest nötig)
Voraussetzungen für die Grundsicherung
Um Grundsicherung beantragen zu können, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Alter: Zwischen 15 und 67 Jahren (erwerbsfähig)
- Wohnsitz: Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- Erwerbsfähigkeit: Du musst mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können
- Hilfebedürftigkeit: Dein Einkommen und Vermögen reichen nicht zum Lebensunterhalt
- Aufenthaltsrecht: EU-Bürger mit Freizügigkeit oder Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltstitel
Vermögensgrenzen 2026
| Person | Vermögensgrenze |
|---|---|
| Antragsteller (1. Person) | 15.000 € |
| Jede weitere Person | 15.000 € |
| Beispiel: Paar + 2 Kinder | 60.000 € |
Die selbst bewohnte Immobilie (angemessene Größe), ein angemessenes Fahrzeug und Riester-Rente zählen nicht als Vermögen.
Bildung und Teilhabe für Kinder
Wenn du Kinder hast und Grundsicherung beziehst, gibt es zusätzliche Leistungen:
Wichtig: Der Kinderzuschlag (bis zu 292 €/Kind/Monat) kann eine Alternative zur Grundsicherung sein. Wenn dein Einkommen knapp über der Grenze liegt, lohnt sich eine Prüfung beim Familienkasse.
Häufig gestellte Fragen
Die Neue Grundsicherung hat das Bürgergeld am 1. Juli 2026 abgelöst. Die Regelbedarfe sind gleich geblieben (563 € für Alleinstehende), aber die Vermögensgrenzen wurden verschärft (15.000 € statt 40.000 € in der Karenzzeit), das Weiterbildungsgeld gestrichen und die Sanktionen verschärft.
Die gesetzliche Frist beträgt 6 Monate. In der Praxis dauert die Bearbeitung meist 2 bis 6 Wochen. Bei Eilbedürftigkeit kann eine vorläufige Bewilligung erfolgen.
Das Einkommen deines Partners wird berücksichtigt. Wenn das gemeinsame Einkommen unter dem Gesamtbedarf eurer Bedarfsgemeinschaft liegt, habt ihr trotzdem Anspruch auf ergänzende Leistungen.
Ja, grundsätzlich bist du verpflichtet, zumutbare Arbeit anzunehmen. Mit der Neuen Grundsicherung gilt ab Tag 1 ein verpflichtender Kooperationsplan mit dem Jobcenter. Bei Verstößen können Sanktionen von bis zu 30% des Regelbedarfs verhängt werden.
Die tatsächlichen Miet- und Heizkosten werden übernommen, sofern sie „angemessen" sind. Was als angemessen gilt, variiert je nach Stadt und Haushaltsgröße. In München sind die Grenzen höher als in ländlichen Gebieten. Liegt deine Miete darüber, wirst du aufgefordert, die Kosten zu senken (z.B. Untervermietung oder Umzug).
Ja, EU-Bürger mit Aufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz können Grundsicherung beantragen. In den ersten 3 Monaten und bei reiner Arbeitssuche ist der Anspruch eingeschränkt. Sobald du arbeitest (auch Minijob), hast du vollen Anspruch.