Bildung und Teilhabe — Alle Leistungen für Kinder
Wenn deine Familie Grundsicherung, Wohngeld oder Kinderzuschlag bezieht, haben deine Kinder Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Damit werden Schulkosten, Mittagessen, Nachhilfe und Freizeitaktivitäten bezahlt.
💡 Wichtig: Du musst die Leistungen aktiv beantragen — sie werden nicht automatisch gewährt (Ausnahme: Schulbedarf bei Grundsicherung-Empfängern).
Wer hat Anspruch?
Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren, deren Familie eine dieser Leistungen bezieht:
- Grundsicherung (SGB II / Neue Grundsicherung)
- Sozialhilfe (SGB XII)
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Asylbewerberleistungen
Alle Leistungen im Überblick
| Leistung | Betrag / Umfang | Für wen? |
|---|---|---|
| Schulbedarf | 195 € / Schuljahr | Schüler bis 25 Jahre |
| Mittagessen | Kostenlos (Eigenanteil entfällt) | Schüler, Kita-Kinder |
| Lernförderung (Nachhilfe) | Kosten werden übernommen | Bei Versetzungsgefährdung |
| Klassenfahrten | Tatsächliche Kosten | Schüler |
| Tagesausflüge | Tatsächliche Kosten | Schüler, Kita-Kinder |
| Schülerbeförderung | Fahrtkosten zur Schule | Nächstgelegene Schule |
| Soziale Teilhabe | 15 € / Monat | Kinder/Jugendliche bis 18 |
1. Schulbedarf: 195 € pro Schuljahr
Für Hefte, Stifte, Schulranzen und andere Schulmaterialien gibt es jährlich:
- 1. Halbjahr (August): 130 €
- 2. Halbjahr (Februar): 65 €
💡 Bei Grundsicherung: Der Schulbedarf wird automatisch ausgezahlt — kein extra Antrag nötig. Bei Wohngeld und Kinderzuschlag musst du ihn beantragen.
2. Kostenloses Mittagessen
Kinder in Schule oder Kita bekommen das Mittagessen kostenlos. Seit 2023 entfällt der Eigenanteil von 1 € pro Mahlzeit komplett.
- Gilt für alle Schulformen mit Mittagsverpflegung
- Gilt für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege
- Antrag beim Jobcenter oder der Kommune
3. Lernförderung (Nachhilfe)
Wenn dein Kind versetzungsgefährdet ist oder ein bestimmtes Lernziel nicht erreicht, übernimmt die Kommune die Kosten für Nachhilfe:
- Bestätigung der Schule erforderlich (Lehrer muss Bedarf bestätigen)
- Keine Begrenzung der Stunden oder Dauer
- Einzelunterricht oder Gruppenunterricht möglich
4. Klassenfahrten und Ausflüge
Die tatsächlichen Kosten für schulische Veranstaltungen werden übernommen:
- Mehrtägige Klassenfahrten: Komplette Kosten (Anreise, Unterkunft, Programm)
- Tagesausflüge: Von der Schule oder Kita organisierte Ausflüge
- Wichtig: Vorab beantragen — nicht erst nach der Fahrt
5. Schülerbeförderung
Die Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule werden übernommen, wenn sie nicht bereits durch den Schulträger bezahlt werden:
- Monatskarte / Schülerticket
- Erstattung nur für die nächstgelegene Schule (nicht Wunschschule)
- Eigener Antrag erforderlich
6. Soziale Teilhabe: 15 € pro Monat
Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gibt es monatlich 15 € für:
- Sportverein: Fußball, Schwimmen, Turnen, etc.
- Musikunterricht: Musikschule, Instrumentalunterricht
- Kulturelle Aktivitäten: Theatergruppen, Museumsbesuche
- Ferienfreizeiten: Organisierte Ferienaktivitäten
Die 15 € können auch angespart werden (z.B. für einen Jahresbeitrag oder eine Ferienfreizeit).
So beantragst du Bildung und Teilhabe
- Zuständige Stelle finden:
- Grundsicherung-Empfänger → Jobcenter
- Wohngeld/Kinderzuschlag → Kommune (Rathaus, Sozialamt)
- Antrag ausfüllen: Formulare gibt es beim Jobcenter/Rathaus oder online
- Nachweise beifügen: Leistungsbescheid (GS/Wohngeld/KiZ), Schulbescheinigung
- Sondernachweis bei Nachhilfe: Bestätigung der Schule über den Förderbedarf
⏱️ Tipp: Stelle den Antrag immer vor der Leistung (z.B. vor der Klassenfahrt). Eine rückwirkende Erstattung ist in vielen Kommunen nicht möglich.