Aktualisiert: September 2026 · Lesezeit: 6 Min.

Kinderzuschlag 2026 — Bis zu 292 € pro Kind

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine der am meisten übersehenen Sozialleistungen in Deutschland. Bis zu 292 € pro Kind und Monat — zusätzlich zum Kindergeld. Und das Beste: kein Jobcenter, keine Bewerbungspflicht.

💡 Wusstest du? Nur etwa die Hälfte der anspruchsberechtigten Familien beantragt den Kinderzuschlag. Rund 2 Millionen Kinder könnten profitieren — aber ihre Eltern wissen es nicht.

Was ist der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung der Familienkasse (nicht des Jobcenters) für Familien, die:

Ziel: Familien sollen nicht ins Grundsicherungssystem fallen, nur weil sie Kinder haben.

Die Voraussetzungen

Wie viel Kinderzuschlag gibt es?

292 € Maximum pro Kind/Monat
250 € Kindergeld zusätzlich
542 € Gesamt pro Kind möglich

Der genaue Betrag hängt von deinem Einkommen ab. Je weniger du verdienst (über der Mindestgrenze), desto höher der Zuschlag. Bei sehr hohem Einkommen sinkt er auf 0.

Kinderzuschlag + Wohngeld: Die Power-Kombi

Die wichtigste Regel beim Kinderzuschlag: Er funktioniert am besten zusammen mit Wohngeld. Denn:

🔑 Vorteil: Im Gegensatz zur Grundsicherung gibt es beim Kinderzuschlag + Wohngeld:

✅ Keine Bewerbungspflicht
✅ Keine Kooperationspläne
✅ Kein Vermögenscheck unter 15.000 €
✅ Bildung und Teilhabe trotzdem inklusive
✅ Kein Jobcenter-Kontakt nötig

So beantragst du den Kinderzuschlag

  1. KiZ-Lotse nutzen: Auf arbeitsagentur.de/kiz-lotse prüfst du in 2 Minuten, ob du Anspruch hast
  2. Antrag online stellen: Über das Portal der Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit
  3. Nachweise einreichen: Einkommensnachweise, Mietvertrag, Kindergeldnummer
  4. Bescheid abwarten: Bearbeitungszeit ca. 4–6 Wochen

Bildung und Teilhabe inklusive

Wer Kinderzuschlag bekommt, hat automatisch Anspruch auf Bildung- und Teilhabe-Leistungen:

Mehr dazu: Bildung und Teilhabe — Alle Leistungen für Kinder

Rechenbeispiel

Familie: 2 Elternteile, 2 Kinder (5 und 9 Jahre), Bruttoeinkommen 2.800 €

Kindergeld: 2 × 250 € = 500 €

Kinderzuschlag: 2 × 250 € = ca. 500 € (abhängig von genauer Berechnung)

Wohngeld: ca. 320 €/Monat

Gesamt zusätzlich: ca. 1.320 €/Monat — steuerfrei, ohne Jobcenter!

Häufige Fragen

Zählt Kindergeld als Einkommen?

Beim Kinderzuschlag: Nein. Kindergeld wird nicht auf den Kinderzuschlag angerechnet. Beide Leistungen gibt es parallel.

Kann ich als Alleinerziehende/r den Kinderzuschlag bekommen?

Ja! Die Mindestgrenze liegt für Alleinerziehende sogar niedriger (600 € statt 900 € brutto).

Was passiert, wenn mein Einkommen schwankt?

Der Kinderzuschlag wird für 6 Monate bewilligt. In dieser Zeit wird das Einkommen nicht erneut geprüft — auch wenn es schwankt.

Kann ich Kinderzuschlag und Grundsicherung gleichzeitig bekommen?

Nein. Der Kinderzuschlag soll gerade verhindern, dass du Grundsicherung brauchst. Reicht der Kinderzuschlag + Wohngeld nicht aus, wechselst du zur Grundsicherung.

Hast du Anspruch auf Grundsicherung?

Falls Kinderzuschlag + Wohngeld nicht reichen — prüfe deinen Grundsicherungs-Anspruch.

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