Grundsicherung und Arbeit — Was du behalten darfst
Du arbeitest und beziehst trotzdem Grundsicherung? Oder du überlegst, einen Job anzunehmen und fragst dich, ob sich das lohnt? Hier erfährst du genau, wie viel du behalten darfst.
📌 Das Wichtigste: Arbeit lohnt sich immer. Vom Nettoeinkommen darfst du zwischen 100 € und 348 € als Freibetrag behalten. Der Rest wird auf die Grundsicherung angerechnet — aber du hast trotzdem mehr als ohne Arbeit.
Wie funktioniert die Einkommensanrechnung?
Nicht dein gesamtes Gehalt wird auf die Grundsicherung angerechnet. Es gibt Freibeträge, die dir bleiben:
Die Freibetrags-Staffel 2026
| Bruttoeinkommen | Freibetrag | Erklärung |
|---|---|---|
| 0 – 100 € | 100 % | Grundfreibetrag — komplett anrechnungsfrei |
| 100 – 520 € | 20 % | Du behältst 20 % vom Betrag über 100 € |
| 520 – 1.000 € | 30 % | Du behältst 30 % vom Betrag über 520 € |
| 1.000 – 1.200 €* | 10 % | Du behältst 10 % vom Betrag über 1.000 € |
* Für Personen mit minderjährigen Kindern: bis 1.500 € statt 1.200 €
Rechenbeispiele
Beispiel 1: Minijob (520 €)
Brutto: 520 €
Freibetrag: 100 € + 20 % von 420 € = 100 € + 84 € = 184 €
Anrechnung: 520 € – 184 € = 336 €
Ergebnis: Deine Grundsicherung wird um 336 € gekürzt, aber du hast 184 € mehr als ohne Job.
Beispiel 2: Teilzeit (1.200 € brutto)
Brutto: 1.200 € (netto ca. 1.000 €)
Freibetrag: 100 € + (420 × 20 %) + (480 × 30 %) + (200 × 10 %) = 100 + 84 + 144 + 20 = 348 €
Ergebnis: Du hast 348 € mehr als ohne Arbeit.
Beispiel 3: Vollzeit Mindestlohn (ca. 2.100 € brutto)
Bei diesem Einkommen hast du möglicherweise keinen Anspruch mehr auf Grundsicherung — es kommt auf deine Mietkosten und Haushaltsgröße an. Prüfe es mit unserem Rechner.
Aufstocker: Arbeit + Grundsicherung
Rund 800.000 Menschen in Deutschland arbeiten und beziehen gleichzeitig Grundsicherung — sie werden „Aufstocker" genannt. Das ist weder verboten noch ungewöhnlich:
- Teilzeitkräfte mit niedrigem Lohn
- Minijobber
- Alleinerziehende, die nicht Vollzeit arbeiten können
- Selbstständige mit schwankendem Einkommen
Was du als Aufstocker wissen musst
Pflichten
- Kooperationsplan: Du musst mit dem Jobcenter zusammenarbeiten
- Stundenaufstockung: Das Jobcenter kann verlangen, dass du dich um eine Vollzeitstelle bemühst
- Einkommensnachweise: Jeden Monat Lohnabrechnung beim Jobcenter einreichen
- Veränderungen melden: Gehaltserhöhung, neue Stelle, etc. sofort melden
Rechte
- Freibeträge: Du behältst 100 – 348 € als Freibetrag
- Keine Sanktionen: Wer arbeitet, wird beim Kooperationsplan weniger gefordert
- Bildung und Teilhabe: Für deine Kinder weiterhin verfügbar
- Krankenversicherung: Wird weiterhin vom Jobcenter übernommen (bei Minijob)
Minijob und Grundsicherung
Ein Minijob (bis 520 €) ist die häufigste Kombination:
- Du behältst ca. 184 € Freibetrag
- Keine Sozialabgaben für dich (Arbeitgeber zahlt Pauschale)
- Krankenversicherung läuft weiter über das Jobcenter
- Kein Steuerabzug
⚠️ Achtung: Seit Oktober 2023 gilt die Minijob-Grenze von 520 €. Bei einer Erhöhung des Mindestlohns kann sich diese Grenze ändern.
Selbstständig und Grundsicherung
Auch Selbstständige können aufstocken. Besonderheiten:
- Betriebsausgaben werden vom Umsatz abgezogen
- Der Gewinn wird als Einkommen angerechnet
- Freibeträge gelten wie bei Angestellten
- Das Jobcenter kann eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) verlangen
- Bei dauerhaft negativem Gewinn kann das Jobcenter verlangen, dass du die Selbstständigkeit aufgibst
Lohnt sich Arbeit wirklich?
Ja, Arbeit lohnt sich. Neben dem finanziellen Vorteil (184–348 €/Monat mehr) sammelst du Rentenansprüche, berufliche Erfahrung und soziale Kontakte. Außerdem wird der Weg zurück in Vollzeit einfacher.