Aktualisiert: September 2026 · Lesezeit: 7 Min.

Grundsicherung für EU-Bürger in Deutschland

Du bist EU-Bürger und lebst in Deutschland? Dann fragst du dich vielleicht, ob du Anspruch auf Grundsicherung hast. Die Antwort ist: Es kommt drauf an — vor allem auf dein Aufenthaltsrecht.

📌 Grundregel: EU-Bürger haben in Deutschland erst nach 5 Jahren Aufenthalt den vollen Anspruch auf Grundsicherung — unabhängig vom Aufenthaltsgrund. In den ersten 5 Jahren gibt es Einschränkungen.

Wann haben EU-Bürger Anspruch?

AufenthaltsstatusGrundsicherung?Anmerkung
Arbeitnehmer / Selbstständig✅ JaVoller Anspruch ab Tag 1
Unfreiwillig arbeitslos (nach >1 Jahr Arbeit)✅ JaArbeitnehmerstatus bleibt unbefristet
Unfreiwillig arbeitslos (nach <1 Jahr Arbeit)⚠️ 6 MonateAnspruch für 6 Monate, dann Überprüfung
Arbeitsuchend (nie gearbeitet)❌ Nein*Kein Anspruch in den ersten 3 Monaten, danach eingeschränkt
5+ Jahre Aufenthalt✅ JaDauerhaftes Aufenthaltsrecht → voller Anspruch
Familienangehörige⚠️ AbgeleitetAnspruch abhängig vom Status des Hauptmitglieds

* § 7 Abs. 1 S. 2 SGB II: Ausschluss für die ersten 3 Monate und bei Aufenthalt allein zur Arbeitsuche.

Die wichtigsten Szenarien

Szenario 1: Du arbeitest in Deutschland

Als Arbeitnehmer (auch Minijob, Teilzeit) hast du ab dem ersten Arbeitstag vollen Anspruch auf Grundsicherung als „Aufstocker". Voraussetzungen:

💡 Tipp für Minijobber: Auch ein Minijob (520 €) reicht aus, um den Arbeitnehmerstatus zu begründen — und damit Grundsicherung als Aufstocker zu beantragen.

Szenario 2: Du hast deinen Job verloren

Es kommt darauf an, wie lange du gearbeitet hast:

Szenario 3: Du bist zur Arbeitssuche eingereist

Das ist der schwierigste Fall:

Nach 5 Jahren: Dauerhaftes Aufenthaltsrecht

Nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland erwirbst du das Daueraufenthaltsrecht (§ 4a FreizügG/EU). Damit hast du:

Welche Unterlagen brauche ich als EU-Bürger?

Zusätzlich zu den normalen Unterlagen (siehe Antrag stellen) benötigst du:

Sonderfall: Kinder von EU-Bürgern

Kinder, die in Deutschland geboren wurden oder hier zur Schule gehen, haben oft ein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach Art. 10 der Verordnung (EU) 492/2011. Das bedeutet:

Häufige Fragen

Kann mir die Ausländerbehörde den Aufenthalt entziehen?

Theoretisch ja — wenn du zur Arbeitsuche eingereist bist und nach 6 Monaten keine realistische Aussicht auf Arbeit hast. In der Praxis passiert das selten bei EU-Bürgern, besonders nicht bei Personen mit Familienangehörigen in Deutschland.

Bekomme ich Kindergeld als EU-Bürger?

Ja — als Arbeitnehmer oder mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht hast du Anspruch auf Kindergeld und Kinderzuschlag.

Was ist mit dem Brexit — gelten die Regeln auch für Briten?

Für Briten, die vor dem 31.12.2020 in Deutschland gelebt haben, gelten besondere Übergangsregeln. Für danach Eingereiste gelten die Regeln für Drittstaatsangehörige (strengere Voraussetzungen).

🆘 Beratung für EU-Bürger: Kostenlose Beratung gibt es bei den „Beratungsstellen für mobile Beschäftigte aus der EU" — gefördert vom BMAS, in vielen Städten verfügbar. Auch Caritas, Diakonie und AWO beraten EU-Bürger kostenlos.

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