Miete und Heizung — Was übernimmt das Jobcenter?
Neben dem Regelbedarf (563 € für Alleinstehende) übernimmt das Jobcenter deine Kosten der Unterkunft (KdU) — also Miete und Heizung. Aber nur, wenn sie „angemessen" sind. Was das genau bedeutet, erklären wir hier.
📌 Das Wichtigste: Das Jobcenter übernimmt Kaltmiete + Nebenkosten + Heizkosten — aber nur bis zu einer Obergrenze, die von deiner Stadt/Gemeinde abhängt.
Was wird übernommen?
Die „Kosten der Unterkunft und Heizung" (§ 22 SGB II) umfassen:
- Kaltmiete (Grundmiete laut Mietvertrag)
- Kalte Nebenkosten (Wasser, Müll, Hausverwaltung, Grundsteuer, etc.)
- Heizkosten (Gas, Öl, Fernwärme, Strom für Heizung)
Was wird NICHT übernommen?
- Strom (für Licht, Kochen, Geräte) — ist im Regelbedarf enthalten
- Internet/Telefon — im Regelbedarf enthalten
- Renovierungskosten — nur in Ausnahmefällen
- Kaution bei Umzug — kann als Darlehen gewährt werden
Was heißt „angemessen"?
Die Miete muss „angemessen" sein. Das bedeutet: Sie darf eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten. Diese Grenze legt jede Stadt/Gemeinde selbst fest — es gibt keine bundesweit einheitliche Grenze.
Richtwerte für Kaltmiete (Beispiele)
| Stadt | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen |
|---|---|---|---|---|
| Berlin | ~440 € | ~535 € | ~660 € | ~770 € |
| München | ~750 € | ~920 € | ~1.100 € | ~1.240 € |
| Hamburg | ~520 € | ~625 € | ~720 € | ~835 € |
| Köln | ~490 € | ~595 € | ~720 € | ~830 € |
| Ländlich | ~300 € | ~370 € | ~440 € | ~510 € |
Angaben sind Richtwerte (Bruttokaltmiete = Kaltmiete + kalte Nebenkosten). Die genauen Werte findest du bei deinem Jobcenter.
Was passiert, wenn meine Miete zu hoch ist?
Wenn deine Miete über der Angemessenheitsgrenze liegt:
- Zunächst: Das Jobcenter übernimmt die volle Miete (auch die zu hohe)
- Kostensenkungsaufforderung: Du bekommst einen Brief mit der Aufforderung, die Kosten innerhalb von 6 Monaten zu senken
- Möglichkeiten: Untervermietung, Umzug in günstigere Wohnung, Verhandlung mit Vermieter
- Nach 6 Monaten: Wenn die Kosten nicht gesenkt wurden, übernimmt das Jobcenter nur noch den angemessenen Anteil
⚠️ Wichtig bei Neuer Grundsicherung: Die 12-monatige Karenzzeit für Wohnkosten (aus dem Bürgergeld) wurde zum 01.07.2026 abgeschafft. Die Angemessenheitsprüfung erfolgt jetzt sofort.
Umzug — Was muss ich beachten?
Genehmigter Umzug
Wenn das Jobcenter den Umzug vorab genehmigt (z.B. wegen zu hoher Miete oder Familienzuwachs), übernimmt es:
- Kaution (als Darlehen, wird in Raten zurückgezahlt)
- Doppelmiete (max. 1 Monat, wenn unvermeidbar)
- Umzugskosten (Mietwagen, Kartons — Kostenvoranschlag nötig)
- Maklerprovision (nur wenn Jobcenter zugestimmt hat)
Nicht genehmigter Umzug
Wenn du ohne Genehmigung umziehst:
- Keine Übernahme von Umzugskosten oder Kaution
- Wenn die neue Wohnung teurer ist: Jobcenter zahlt nur den alten (angemessenen) Betrag
- Ausnahme: Notfälle (häusliche Gewalt, unzumutbare Zustände) — hier kann rückwirkend genehmigt werden
Heizkosten: Was ist angemessen?
Für Heizkosten gibt es ebenfalls Obergrenzen, die sich an der Wohnfläche und dem Energieträger orientieren:
- Richtwert: ca. 1,50–2,00 € pro m² pro Monat (je nach Region und Energieart)
- Gas ist günstiger als Öl oder Fernwärme
- Sehr alte/schlecht isolierte Wohnungen verbrauchen mehr — das wird berücksichtigt
💡 Tipp: Bei einer Heizkostennachzahlung übernimmt das Jobcenter die Nachzahlung, wenn die Gesamtkosten angemessen sind. Melde die Nachzahlung sofort beim Jobcenter — BEVOR du die Frist zum Bezahlen verpasst!
Eigentum statt Miete
Wenn du in deiner eigenen Wohnung oder deinem Haus lebst, übernimmt das Jobcenter:
- Schuldzinsen (aber nicht die Tilgung)
- Grundsteuer
- Gebäudeversicherung
- Heizkosten
- Notwendige Instandhaltungen (in begrenztem Umfang)
Voraussetzung: Die Immobilie muss „angemessen" sein — für 1–2 Personen max. ca. 80 m², für jede weitere Person +20 m².
Häufige Fehler vermeiden
- Nebenkostennachzahlung verschweigen: Immer sofort beim Jobcenter melden — es gibt einen Erstattungsanspruch
- Umziehen ohne Genehmigung: Dann bleiben die Kosten an dir hängen
- Strom als KdU abrechnen: Strom (außer Heizstrom) ist im Regelbedarf enthalten und wird nicht extra übernommen
- Zu schnell umziehen: Du hast 6 Monate Zeit nach der Kostensenkungsaufforderung