Aktualisiert: September 2026 · Lesezeit: 6 Min.

Neue Grundsicherung vs Bürgergeld — Was hat sich geändert?

Am 1. Juli 2026 wurde das Bürgergeld durch die „Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende" ersetzt. Was bedeutet das für dich? Hier sind alle Änderungen im Überblick.

📌 Auf einen Blick: Die Regelsätze bleiben gleich (563 € für Alleinstehende). Die wichtigsten Änderungen betreffen Vermögensgrenzen, Sanktionen und die Mitwirkungspflichten — alles wird strenger.

Der große Vergleich

ThemaBürgergeld (bis 30.06.2026)Neue Grundsicherung (ab 01.07.2026)
Regelbedarf563 €563 €
Vermögensgrenze40.000 € (Karenzzeit)15.000 € pro Person
Karenzzeit Vermögen12 Monate (40.000 €)Abgeschafft
Karenzzeit Wohnung12 Monate (keine Angemessenheitsprüfung)Abgeschafft
SanktionenMax. 30 % KürzungBis zu 100 % Kürzung möglich
KooperationsplanFreiwillig vereinbartVerbindlich, Verweigerung = Sanktion
Zumutbare ArbeitBreiter ErmessensspielraumEnger definiert — mehr Jobs zumutbar
Pendelzeit2,5 Std./Tag zumutbar3 Std./Tag zumutbar
WeiterbildungWeiterbildungsgeld (150 €/Monat)Gestrichen
Bürgergeld-Bonus75 €/Monat bei MaßnahmenGestrichen

Die wichtigsten Änderungen im Detail

1. Vermögensgrenze: Von 40.000 € auf 15.000 €

Die größte Änderung: Die Karenzzeit für Vermögen (12 Monate mit erhöhtem Schonvermögen von 40.000 €) wurde komplett abgeschafft.

💡 Was zählt NICHT als Vermögen?

• Selbst genutztes Wohneigentum (angemessene Größe)
• Ein angemessenes Auto (Wert bis ca. 15.000 €)
• Altersvorsorge (Riester, Rürup — bis zur gesetzlichen Grenze)
• Hausrat und persönliche Gegenstände

2. Wohnungs-Karenzzeit abgeschafft

Beim Bürgergeld gab es eine 12-monatige „Schonfrist" — deine Wohnung wurde nicht auf Angemessenheit geprüft, egal wie teuer sie war.

3. Härtere Sanktionen

Die Sanktionsregeln wurden deutlich verschärft:

PflichtverletzungBürgergeldNeue Grundsicherung
1. Termin versäumt10 % Kürzung (1 Monat)10 % Kürzung (1 Monat)
1. Pflichtverletzung10 % (1 Monat)30 % (1 Monat)
2. Pflichtverletzung20 % (2 Monate)60 % (2 Monate)
3. Pflichtverletzung30 % (3 Monate)100 % (3 Monate)
Arbeit ablehnen30 % max.Bis zu 100 %

4. Kooperationsplan wird verbindlich

Der „Kooperationsplan" (früher: Eingliederungsvereinbarung) ist jetzt verbindlicher:

5. Weiterbildungsgeld gestrichen

Das Bürgergeld hatte finanzielle Anreize für Weiterbildung eingeführt:

Was bleibt gleich?

Was bedeutet das für mich?

Wenn du schon Bürgergeld beziehst: Dein Anspruch läuft automatisch als „Neue Grundsicherung" weiter. Du musst nichts neu beantragen. Aber: Prüfe dein Vermögen — wenn du über 15.000 € pro Person hast, könnte der Anspruch entfallen.

Wenn du neu beantragst: Es gelten sofort die neuen Regeln — kein erhöhtes Schonvermögen, keine Wohnungs-Karenzzeit.

Berechne deinen Anspruch nach den neuen Regeln

Unser Rechner ist auf die Neue Grundsicherung 2026 aktualisiert.

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