Neue Grundsicherung vs Bürgergeld — Was hat sich geändert?
Am 1. Juli 2026 wurde das Bürgergeld durch die „Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende" ersetzt. Was bedeutet das für dich? Hier sind alle Änderungen im Überblick.
📌 Auf einen Blick: Die Regelsätze bleiben gleich (563 € für Alleinstehende). Die wichtigsten Änderungen betreffen Vermögensgrenzen, Sanktionen und die Mitwirkungspflichten — alles wird strenger.
Der große Vergleich
| Thema | Bürgergeld (bis 30.06.2026) | Neue Grundsicherung (ab 01.07.2026) |
|---|---|---|
| Regelbedarf | 563 € | 563 € |
| Vermögensgrenze | 40.000 € (Karenzzeit) | 15.000 € pro Person |
| Karenzzeit Vermögen | 12 Monate (40.000 €) | Abgeschafft |
| Karenzzeit Wohnung | 12 Monate (keine Angemessenheitsprüfung) | Abgeschafft |
| Sanktionen | Max. 30 % Kürzung | Bis zu 100 % Kürzung möglich |
| Kooperationsplan | Freiwillig vereinbart | Verbindlich, Verweigerung = Sanktion |
| Zumutbare Arbeit | Breiter Ermessensspielraum | Enger definiert — mehr Jobs zumutbar |
| Pendelzeit | 2,5 Std./Tag zumutbar | 3 Std./Tag zumutbar |
| Weiterbildung | Weiterbildungsgeld (150 €/Monat) | Gestrichen |
| Bürgergeld-Bonus | 75 €/Monat bei Maßnahmen | Gestrichen |
Die wichtigsten Änderungen im Detail
1. Vermögensgrenze: Von 40.000 € auf 15.000 €
Die größte Änderung: Die Karenzzeit für Vermögen (12 Monate mit erhöhtem Schonvermögen von 40.000 €) wurde komplett abgeschafft.
- Vorher: Im ersten Jahr durftest du bis zu 40.000 € Vermögen behalten
- Jetzt: Ab dem ersten Tag gilt die Grenze von 15.000 € pro Person
- Beispiel: Ein Paar darf zusammen max. 30.000 € haben
💡 Was zählt NICHT als Vermögen?
• Selbst genutztes Wohneigentum (angemessene Größe)
• Ein angemessenes Auto (Wert bis ca. 15.000 €)
• Altersvorsorge (Riester, Rürup — bis zur gesetzlichen Grenze)
• Hausrat und persönliche Gegenstände
2. Wohnungs-Karenzzeit abgeschafft
Beim Bürgergeld gab es eine 12-monatige „Schonfrist" — deine Wohnung wurde nicht auf Angemessenheit geprüft, egal wie teuer sie war.
- Vorher: 12 Monate keine Prüfung der Mietkosten
- Jetzt: Sofortige Angemessenheitsprüfung — liegt deine Miete über dem örtlichen Richtwert, kann das Jobcenter eine Senkung verlangen (nach 6 Monaten)
3. Härtere Sanktionen
Die Sanktionsregeln wurden deutlich verschärft:
| Pflichtverletzung | Bürgergeld | Neue Grundsicherung |
|---|---|---|
| 1. Termin versäumt | 10 % Kürzung (1 Monat) | 10 % Kürzung (1 Monat) |
| 1. Pflichtverletzung | 10 % (1 Monat) | 30 % (1 Monat) |
| 2. Pflichtverletzung | 20 % (2 Monate) | 60 % (2 Monate) |
| 3. Pflichtverletzung | 30 % (3 Monate) | 100 % (3 Monate) |
| Arbeit ablehnen | 30 % max. | Bis zu 100 % |
4. Kooperationsplan wird verbindlich
Der „Kooperationsplan" (früher: Eingliederungsvereinbarung) ist jetzt verbindlicher:
- Wer den Kooperationsplan ohne wichtigen Grund nicht einhält → Sanktion
- Die Pflicht zur aktiven Arbeitssuche wird strenger durchgesetzt
- Mehr Jobs gelten als „zumutbar"
5. Weiterbildungsgeld gestrichen
Das Bürgergeld hatte finanzielle Anreize für Weiterbildung eingeführt:
- Weiterbildungsgeld: 150 €/Monat bei abschlussbezogener Weiterbildung → gestrichen
- Bürgergeld-Bonus: 75 €/Monat bei Teilnahme an Maßnahmen → gestrichen
- Weiterbildung ist weiterhin möglich, aber ohne finanzielle Zuschläge
Was bleibt gleich?
- Regelsätze: Unverändert (563 € für Alleinstehende, etc.)
- Kosten der Unterkunft: Miete + Heizung werden weiterhin übernommen
- Mehrbedarfe: Alleinerziehende, Schwangere, Behinderte — gleiche Zuschläge
- Bildung und Teilhabe: Alle Leistungen für Kinder bleiben bestehen
- Einkommensfreibeträge: Gleiche Staffelung (100 € Grundfreibetrag, 20 %/30 %/10 %)
- Krankenversicherung: Wird weiterhin vom Jobcenter bezahlt
Was bedeutet das für mich?
Wenn du schon Bürgergeld beziehst: Dein Anspruch läuft automatisch als „Neue Grundsicherung" weiter. Du musst nichts neu beantragen. Aber: Prüfe dein Vermögen — wenn du über 15.000 € pro Person hast, könnte der Anspruch entfallen.
Wenn du neu beantragst: Es gelten sofort die neuen Regeln — kein erhöhtes Schonvermögen, keine Wohnungs-Karenzzeit.